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Erbrecht Griechenland

Vom Erben und Vererben - Ein heikles Thema
Es ist verständlich, dass wir Menschen vermeiden uns mit dem Thema Erben und Vererben zu beschäftigen. Schliesslich führt es uns die Endlichkeit unseres Daseins vor Augen. Auf lebensanschauliche Fragen gibt es keine allgemeingültigen Antworten. Doch das Thema hat neben seiner philosophischen Dimension auch einen sehr konkreten Aspekt, nämlich den materiellen. Um diesen geht es in dieser kurzen Übersicht zum Griechischen Erbrecht.
Grundeigentum in Griechenland und Erbrecht Als Hausbesitzer sind Sie nicht nur daran interessiert, dass Sie Ihr Eigentum zu Lebzeiten gegen fast alle möglichen Risiken schützen können, z.B. durch Versicherungen. Ebenso wichtig ist, zu wissen, was mit Ihrer Liegenschaft in Griechenland geschieht, falls Sie eines Tages versterben sollten.
Grundsätze des Griechischen Erbrechts
Als gesetzliche Erben sieht das Griechische Erbrecht die folgenden Personen vor:
der Ehegatte
die Nachkommen
die weiteren Verwandten
der Staat
Die Erbfolge der Verwandten richtet sich im Griechischen Erbrecht nach vier Ordnungen. Verwandte der vorhergehenden Ordnung schliessen die Angehörigen nachfolgender Ordnungen aus. Zur ersten Ordnung gehören die Kinder und die Kindeskinder des Erblassers, zur zweiten Ordnung die Eltern und Geschwister, zur dritten Ordnung die Grosseltern und deren Nachkommne und zur vierten Ordnung gehören nur die Urgrosseltern.
Der Ehegatte erbt neben Nachkommen, Eltern, Grosseltern oder Geschwistern. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, erbt der Ehegatte alleine. Neben Nachkommen der ersten Ordnung erbt der Ehegatte. Neben Verwandten der anderen Ordnung erbt der Ehegatte die Hälfte. Neben dem ist von Bedeutung in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde. Zum Beispiel erhöht sich der Erbteil pauschal um ein 1/3, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Das griechische Recht unterscheidet zwischen dem eigenhändigen, dem öffentlichen (notariellen) und dem seltenen geheimenTestament. Das eigenhändige Testament ist vom Erblasser zu schreiben, zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Zudem gibt es noch Nottestamente.
Achtung: In der Schweiz und in Deutschland wird die erbrechtliche Nachfolge sehr häufig mit einem Ehe- und Erbvertrag bzw. mittels gemeinschaftlichem Testament geregelt. Gemeinschaftliche Testament und Erbverträge in jeder Form sind vom Griechischen Erbrecht nicht vorgesehen und werden als nicht wirksam erklärt. Im Ausland gefertigte Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge werden von griechischen Gerichten als Verstoss gegen den griechischen ordre public abgelehnt.
Das Griechische Erbrecht sieht ein Pflichtteilsrecht vor. Zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören
der Ehegatte,
die Kinder und
die Eltern des Erblassers.
Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist als Noterbrecht ausgestaltet, dass heisst, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht bloss einen schuldrechtlichen Anspruch erhält, sondern in Höhe seines Pflichtteils an der Erbschaft beteiligt ist.
Für weitergehende Auskünfte senden Sie ein Mail an ag@ag-lawoffice.ch, rufen Sie uns an (+ 30 210 777 99 62) oder benützen Sie das Frageformular.
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